Hausordnung

 

Vorbemerkung

Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der SoccArena samt ihren Nebeneinrichtungen. Sie ist für jede/n Besucher:in verbindlich. Mit der Buchung eines SoccArena-Platzes erkennt der/die Besucher:in die Bestimmungen der Hausordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Jede/r Besucher:in der SoccArena hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher:innen nicht gestört oder belästigt werden. Jede/r Besucher:in ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

1. Betriebs- und Öffnungszeiten, Preise

Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der Olympiapark München GmbH festgelegt und in der SoccArena ausgehängt.

Die Garderoben sind ½ Stunde nach Betriebsschließung zu verlassen.

Die für die Benutzung der SoccArena-Plätze von der Olympiapark München GmbH festgesetzten Gebühren sowie sonstigen Entgelte ergeben sich aus der ausgehängten Preistafel.

2. Einschränkung der Benutzung

Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss im Interesse der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen auf der Anlage ohne besondere Genehmigung nicht ausgeschenkt und nicht mitgebracht werden.

Das Mitbringen von Tieren auf die SoccArena-Plätze und in die Umkleiden ist nicht gestattet; das Rauchen ist in der gesamten Anlage nicht erlaubt.

Teile der Anlage werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

3. Spielzeit

Eine Spielzeit dauert 60, 90 oder 120 Minuten, je nach Buchung.

Der Platz ist rechtzeitig zum Ende der Spielzeit vollständig geräumt zu verlassen.

4. Spielbetrieb

a) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der/die Platzwart:in der Olympiapark München GmbH. 

b) Es darf nur auf dem zugewiesenen Platz gespielt werden.

c) Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der SoccArena-Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet (keine Stollen etc.).

d) Die Spieler:innen sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Beendigung der Spielzeit zu verlassen.

e) Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände wie Kinderwagen und dergleichen innerhalb der umzäunten Plätze abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung ist jede Haftung ausgeschlossen.

f) Kinder sind zu beaufsichtigen.

g) Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.

h) Die Duschen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

i) Die Garderobenschränke müssen spätestens 1 Stunde nach Spielende geräumt werden und unverschlossen bleiben. Eine Dauerbelegung der Umkleiden ist nicht gestattet. Nicht entleerte Garderobenschränke werden durch das Personal geräumt. Die Gegenstände werden wie Fundgegenstände behandelt. Bei Abholung sind die Kosten für den Austausch des Schrankschlosses zu entrichten.

j) Die Anlage ist sauber zu halten und Abfälle in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

k) Den Weisungen des Aufsichtspersonals zur Durchsetzung des Hausrechts ist Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlungen ist der/die Platzwart:in berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen. In besonders schweren Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot durch die Olympiapark München GmbH ausgesprochen werden.

In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgelts.

5. Platzmiete

Die Platzmiete ist vor dem Spielbeginn zu entrichten.

6. Vorbestellungen

Vorbestellungen werden bei freier Platzkapazität grundsätzlich entgegengenommen. 

Reservierungen können bis 48 Stunden vorher kostenlos storniert werden. Erfolgt die Stornierung innerhalb kürzerer Frist, ist die Platzmiete zu zahlen, sofern der Platz nicht anderweitig vermietet werden kann.

7. Fußballunterricht

Gewerbemäßiger Fußballunterricht darf nur mit Zustimmung der Olympiapark München GmbH erteilt werden.

8. Kiosk

Die Öffnungszeiten werden per Aushang bekannt gegeben. Der Zutritt zum Kiosk ist frei.

9. Haftung

Bitte belassen Sie kein Geld oder Wertgegenstände in den Umkleidekabinen. 

Die Olympiapark München GmbH haftet – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die SoccArena beeinträchtigende Ereignisse, haftet die OMG nicht.

Schuldhafte Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtungen und Anlagen des Olympiaparks verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.

10. Verbraucherstreitbeilegung, Gerichtsstand

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Bereich der SoccArena betreffen, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel. 07851-7957940, Fax 07851-7957941, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich zunächst schriftlich an uns gewandt haben und keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

 

Gerichtsstand ist München.

November 2021

Olympiapark München GmbH