SoccArena - Olympiapark

Hausordnung

Vorbemerkung

Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der SoccArena samt ihren Nebeneinrichtungen. Sie ist für jeden Besucher verbindlich. Mit der Buchung eines SoccArena-Platzes erkennt der Besucher die Bestimmungen der Hausordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Jeder Besucher der SoccArena hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

  1. Betriebs- und Öffnungszeiten, Preise

    Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der Olympiapark München GmbH festgelegt und in der SoccArena ausgehängt. Die Garderoben sind ½ Stunde nach Betriebsschließung zu verlassen. Die für die Benutzung der SoccArena-Plätze von der Olympiapark München GmbH festgesetzten Gebühren sowie sonstigen Entgelte ergeben sich aus der ausgehängten Preistafel.

  2. Einschränkung der Benutzung

    Personen, die unter Einfluss von  Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muß im Interesse der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen auf der Anlage ohne besondere Genehmigung nicht ausgeschenkt und nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Tieren auf die SoccArena-Plätze und in die Umkleiden ist nicht gestattet; das Rauchen ist in der gesamten Anlage nicht erlaubt. Teile der Anlage werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

  3. Spielzeit

    Eine Spielstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde und dauert 55 Minuten.

  4. Spielbetrieb

    1. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der Platzwart der Olympiapark München GmbH.

    2. Es darf nur auf dem zugewiesenen Platz gespielt werden.

    3. Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der SoccArena-Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet (keine Stollen etc.).

    4. Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Beendigung der Spielzeit (55 Minuten) zu verlassen.

    5. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände wie Kinderwagen und dergleichen innerhalb der umzäunten Plätze abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung ist jede Haftung ausgeschlossen.

    6. Die Mitnahme von Kindern auf das Spielfeld geschieht im Hinblick auf das Verletzungsrisiko auf eigene Gefahr.

    7. Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.

    8. Die Duschen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

    9. Die Garderobenschränke müssen spätestens 1 Stunde nach Spielende geräumt werden und unverschlossen bleiben. Eine Dauerbelegung der Umkleiden ist nicht gestattet. Nicht entleerte Garderobenschränke werden durch das Personal geräumt. Die Gegenstände werden wie Fundgegenstände behandelt. Bei Abholung sind die Kosten für den Austausch des Schrankschlosses zu entrichten.

    10. Die Anlage ist sauber zuhalten und Abfälle in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

    11. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

  5. Platzmiete

    Die Platzmiete ist vor dem Spielbeginn zu entrichten. Wird der Spielbetrieb wegen Schlechtwetter abgebrochen, so entfällt bei einer Spielzeit von weniger als 30 Minuten die Platzmiete.

  6. Vorbestellungen

    Vorbestellungen werden bei freier Platzkapazität grundsätzlich entgegengenommen. Die Platzmiete ist auch bei Nichtinanspruchnahme zur Zahlung fällig, es sei denn, der Platz kann bei rechtzeitiger Abbestellung – mindestens 48 Stunden vorher – anderweitig vermietet werden. Bei Unbespielbarkeit der Plätze – vgl. Ziffer 4 a – entfällt auch die Platzmiete für vorbestellte Plätze.

  7. Fußballunterricht

    Gewerbemäßiger Fußballunterricht darf nur mit Zustimmung der Olympiapark München GmbH erteilt werden.

  8. Kiosk

    Die Öffnungszeiten werden per Aushang bekannt gegeben. Der Zutritt zum Kiosk ist frei.

  9. Haftung

    Die Olympiapark München GmbH haftet – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit- nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die SoccArena beeinträchtigende Ereignisse, haftet die OMG nicht. Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder Garderobenschränken belassen werden, übernimmt die Olympiapark München GmbH keinerlei Haftung.

    Ersatzansprüche von Gästen gegen die Olympiapark München GmbH sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Aufsichtspersonal unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.

    Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtungen und Anlagen des Olympiaparks verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.

  10. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist München.

April 2010

Olympiapark München GmbH